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10.19 : Delikte III

Arten quasi vorsätzlicher Delikte im Gesundheitswesen

Quasi-vorsätzliche Delikte im Gesundheitswesen umfassen Handlungen, bei denen nicht die Absicht besteht, einer Person zu schaden, sondern die durch nachlässige oder rücksichtslose Äußerung zu einem Schaden führen.

  • Verleumdung liegt vor, wenn falsche Informationen verbal weitergegeben werden und dadurch der Ruf eines anderen geschädigt wird. Wenn beispielsweise ein medizinisches Fachpersonal verbal falsche und schädliche Informationen über den Gesundheitszustand eines Patienten an andere weitergibt, kann dies zu einem Rufschaden für den Patienten führen.
  • Charakterverleumdung liegt vor, wenn falsche Aussagen dem Ruf einer Person schaden. Beispiele hierfür sind die Verbreitung unbegründeter Gerüchte über die Krankengeschichte oder das Privatleben eines Patienten im Gesundheitswesen.
  • Die Verleumdung ist die schriftliche Form der Diffamierung, bei der falsche und schädigende Aussagen veröffentlicht werden. Zum Beispiel postet ein Patient falsche und schädliche Bewertungen oder Aussagen über einen Gesundheitsdienstleister auf Social-Media-Plattformen..

Arten unbeabsichtigter unerlaubter Handlungen im Gesundheitswesen

Unbeabsichtigte unerlaubte Handlungen liegen vor, wenn ein Schaden nicht durch vorsätzliche Handlungen, sondern durch Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung professioneller Standards verursacht wird.

  • Von Fahrlässigkeit im Gesundheitswesen spricht man, wenn ein Leistungserbringer es versäumt, die Pflege zu leisten, die ein einigermaßen umsichtiger Fachmann unter ähnlichen Umständen leisten würde, und so einem Patienten Schaden zufügt. Wenn beispielsweise eine Krankenschwester wichtige Hygienepraktiken wie Händewaschen vernachlässigt, kann dies dazu führen, dass ein Patient eine gesundheitsbedingte Infektion entwickelt.
  • Kunstfehler sind Fahrlässigkeit, die sich speziell auf Fachkräfte bezieht, deren Sorgfalt hinter der anerkannten Standardpraxis zurückbleibt und dem Patienten schadet. Wenn beispielsweise ein Gesundheitsdienstleister einen medizinischen Eingriff ohne Einholung der Einwilligung nach Aufklärung durchführt und dabei zu Verletzungen oder Schäden für den Patienten führt, stellt dies einen Behandlungsfehler dar.

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Quasi intentional TortsHealthcareSlanderDefamationLibelUnintentional TortsNegligenceMalpracticePatient HarmProfessional StandardsReputational DamageHealthcare associated InfectionInformed Consent

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