Der Grad der Ungesättigtheit (U) oder Index des Wassersubstanzmangels (IHD) ist definiert als der Unterschied in der Anzahl der Wassersubstanzatompaare zwischen der Verbindung und dem acyclischen Alkan mit der gleichen Anzahl an Kohlensubstanzatomen. Jede Doppelbindung oder jeder Ring kostet im Vergleich zu einem gesättigten Analogon zwei Wassersubstanzatome und führt zu einem Grad an Ungesättigtheit.
Der Ungesättigtheitsgrad für Kohlenwassersubstanze beträgt U = (2C + 2 − H) / 2, wobei C die Anzahl der Kohlensubstanzatome und H die Anzahl der Wassersubstanzatome ist.
Für substituierte Kohlenwassersubstanze und Ionen wird der Grad der Ungesättigtheit berechnet, indem die Gleichung an den Wertigkeitsunterschied angepasst wird.
In Organohalogenverbindungen werden die Halogenatome, da sie einwertig sind, als äquivalent zu Wassersubstanzatomen behandelt. Daher lautet die Formel zur Berechnung des Ungesättigtheitsgrads für Verbindungen, die Halogenatome enthalten, U = (2C + 2 − (H + X)) / 2, wobei X die Anzahl der Halogenatome ist.
Zweiwertige Sauersubstanzatome in Organo-Sauersubstanzverbindungen werden bei der Berechnung der Sättigungszahl ignoriert. Jedes dreiwertige Sticksubstanzatom in Organosticksubstanzverbindungen addiert sich zum Zähler: U = (2C + 2 + N − H) / 2, wobei N die Anzahl der Sticksubstanzatome ist.
Dementsprechend lautet die Gesamtformel für den Ungesättigtheitsgrad U = (2C + 2 + N − (H + X)) / 2.
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